Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (nDSG). Es stärkt die Rechte von Privatpersonen und nimmt Unternehmen stärker in die Pflicht. Für KMUs ist es entscheidend, die neuen Regeln zu kennen und umzusetzen.
Die wichtigsten Änderungen
- Informationspflicht: du musst deine Kunden transparent darüber informieren, welche Daten du zu welchem Zweck bearbeitest. - Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen ein solches Verzeichnis führen. Für kleinere Unternehmen wird es empfohlen. - Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei hohem Risiko für die Persönlichkeitsrechte ist eine solche Abschätzung obligatorisch. - Meldung von Datenschutzverletzungen: Neu musst du Datenschutzverletzungen dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) melden.
Was bedeutet das für dich?
Überprüfe deine Datenschutzerklärung, passe deine internen Prozesse an und schule deine Mitarbeitenden. Ein Verstoss gegen das nDSG kann zu hohen Bussen führen.
Unsere Unterstützung
Wir helfen dir, dein Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen. Von der Erstellung der Datenschutzerklärung bis zur Durchführung von Schulungen – wir sind dein Partner für den Datenschutz.


