Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (nDSG). Es stärkt die Rechte von Privatpersonen und nimmt Unternehmen stärker in die Pflicht. Für KMUs ist es entscheidend, die neuen Regeln zu kennen und umzusetzen.
Die wichtigsten Änderungen
- **Informationspflicht:** Sie müssen Ihre Kunden transparent darüber informieren, welche Daten Sie zu welchem Zweck bearbeiten. - **Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten:** Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen ein solches Verzeichnis führen. Für kleinere Unternehmen wird es empfohlen. - **Datenschutz-Folgenabschätzung:** Bei hohem Risiko für die Persönlichkeitsrechte ist eine solche Abschätzung obligatorisch. - **Meldung von Datenschutzverletzungen:** Neu müssen Sie Datenschutzverletzungen dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) melden.
Was bedeutet das für Sie?
Überprüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung, passen Sie Ihre internen Prozesse an und schulen Sie Ihre Mitarbeitenden. Ein Verstoss gegen das nDSG kann zu hohen Bussen führen.
Unsere Unterstützung
Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen. Von der Erstellung der Datenschutzerklärung bis zur Durchführung von Schulungen – wir sind Ihr Partner für den Datenschutz.


