Vertragsdokument

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Vertragsbedingungen für SaaS, digitale Dienstleistungen, Beratung, Projekte und Support.

Version

3.0

Stand

25. September 2026

Herausgeber

gemeinsamDIGITAL GmbH

Domizil

Hohrainstrasse 17, 3256 Bangerten b. Dieterswil, Schweiz

UID

CHE-312.642.997

Kontakt

[email protected] · www.gemeinsamdigital.ch

1. Geltungsbereich und Vertragspartei

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der gemeinsamDIGITAL GmbH, Hohrainstrasse 17, 3256 Bangerten b. Dieterswil, Schweiz, CHE-312.642.997 (nachfolgend «Anbieterin») und ihren Kunden.

Die AGB gelten insbesondere für:

  • Software-as-a-Service-Lösungen («SaaS»), insbesondere einsatzDIGITAL und inventarDIGITAL;
  • digitale Plattform-, Daten-, Sichtbarkeits- und Marketingdienstleistungen;
  • Digitalisierung und Prozessoptimierung;
  • Automatisierungen und Integrationen;
  • Webseiten und digitale Lösungen;
  • Beratung;
  • Schulung, Einrichtung und Onboarding;
  • Support und Wartung;
  • sonstige technische und digitale Dienstleistungen.

Diese AGB richten sich an Unternehmen, selbständig Erwerbende, öffentlich-rechtliche Organisationen und andere Kunden, welche die Leistungen zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken beziehen.

Für Produkte oder Leistungen, für welche ausdrücklich separate Geschäftsbedingungen gelten, insbesondere für einen separaten identDIGITAL-Onlineshop, gehen diese besonderen Geschäftsbedingungen den vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsdokumente und Rangfolge

Der konkrete Inhalt des Vertragsverhältnisses ergibt sich aus den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsdokumenten.

Bei Widersprüchen gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:

  1. individuelle Offerte bzw. Auftragsbestätigung;
  2. individuell vereinbarte Zusatzvereinbarungen oder Service Level Agreements;
  3. Auftragsbearbeitungsvertrag («AVV») einschliesslich seiner Anlagen, soweit datenschutzrechtliche Sachverhalte betroffen sind;
  4. diese AGB;
  5. weitere allgemeine Leistungsbeschreibungen und Vertragsdokumente der Anbieterin.

Individuelle Vereinbarungen gehen allgemeinen Bestimmungen vor.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme oder Unterzeichnung einer Offerte beziehungsweise durch eine anderweitige ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.

Offerten sind während der darin angegebenen Frist verbindlich. Fehlt eine solche Angabe, beträgt die Gültigkeitsdauer 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

Die Anbieterin stellt dem Kunden die anwendbaren AGB und gegebenenfalls weitere Vertragsdokumente vor Vertragsabschluss in geeigneter Form zur Verfügung.

Mit Annahme der Offerte beziehungsweise Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, die ihm zur Verfügung gestellten Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und deren Geltung zu akzeptieren.

4. Kostenlose Demos und Testzugänge

Kostenlose Demos, Erstgespräche und Testzugänge dienen der Evaluation der angebotenen Leistungen.

Ein kostenloser Testzugang begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag, solange eine kostenpflichtige Nutzung nicht ausdrücklich vereinbart oder bestellt wurde.

Umfang und Dauer eines Testzugangs können beschränkt werden. Testzugänge sind grundsätzlich nicht für einen dauerhaften produktiven Betrieb bestimmt.

Daten aus Testumgebungen können nach Ende des Testzeitraums gelöscht werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Daten, die er behalten möchte, rechtzeitig zu sichern oder deren Übernahme in eine produktive Umgebung mit der Anbieterin zu vereinbaren.

Für kostenlose Test- und Demonstrationsumgebungen werden, soweit gesetzlich zulässig, keine bestimmte Verfügbarkeit und keine dauerhafte Datenaufbewahrung zugesichert.

5. Leistungsumfang

Art, Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.

Die Anbieterin ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeitende, Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einzusetzen.

Die Anbieterin darf ihre Software und Dienstleistungen laufend technisch weiterentwickeln, aktualisieren und verbessern.

Wesentliche vereinbarte Kernfunktionen einer kostenpflichtigen Leistung dürfen während einer laufenden Vertragsperiode nicht ohne sachlichen Grund erheblich eingeschränkt werden.

Neue Funktionen, Module, Integrationen oder zusätzliche Leistungen können separat angeboten und verrechnet werden.

6. Nutzungsrecht an SaaS-Produkten

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein beschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht, die vereinbarte Software im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs zu verwenden.

Das Nutzungsrecht richtet sich insbesondere nach der vereinbarten Anzahl Benutzer, Benutzerarten, Module, Standorte und sonstigen vereinbarten Nutzungseinheiten.

Ein Eigentums- oder sonstiges Immaterialgüterrecht an der Software wird nicht übertragen.

7. Benutzerkonten und Zugangsdaten

Benutzerkonten dürfen ausschliesslich durch die dafür vorgesehenen Personen verwendet werden.

Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Verwaltung seiner Benutzer, die Zuweisung von Rollen und Berechtigungen, die vertrauliche Behandlung von Zugangsdaten, die Sperrung nicht mehr berechtigter Benutzer sowie die vertragsgemässe Nutzung der Software durch seine Benutzer.

Zugangsdaten dürfen nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben werden.

Nicht zulässig sind insbesondere die Umgehung technischer Nutzungsbeschränkungen, unbefugte Zugriffe, sicherheitsgefährdende Eingriffe sowie Reverse Engineering, soweit ein entsprechendes Verbot gesetzlich zulässig ist.

8. Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag kommt mit Annahme beziehungsweise Unterzeichnung der Offerte zustande.

Sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die erste reguläre Vertrags- und Abrechnungsperiode am ersten Kalendertag des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats.

Der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der ersten regulären Vertragsperiode dient insbesondere der Bereitstellung, Einrichtung, Konfiguration und Einführung der vereinbarten Leistungen und wird nicht auf die zwölfmonatige Vertragsperiode angerechnet.

Wiederkehrende kostenpflichtige Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten abgeschlossen.

Die Preise können als monatlicher Betrag ausgewiesen werden. Vertragsgegenstand ist jedoch ein Jahresabonnement. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich jährlich im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode von zwölf Monaten.

Vom Kunden verursachte Verzögerungen bei Einrichtung, Onboarding, Datenbereitstellung, Schulung, Freigaben oder Einführung verschieben Beginn oder Ende der vereinbarten Vertragsperiode nicht.

Nach Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird.

Massgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei.

Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

Eine während der laufenden Vertragsperiode ausgesprochene ordentliche Kündigung wird auf das Ende der aktuellen Vertragsperiode wirksam.

Bereits geschuldete oder bezahlte Gebühren werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig zurückerstattet.

Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

9. Änderung von Benutzer-, Lizenz- und Modulzahlen

Zusätzliche Benutzer, Lizenzen, Module oder sonstige abrechnungsrelevante Einheiten können während einer laufenden Vertragsperiode ergänzt werden.

Die zusätzlichen Gebühren werden grundsätzlich für die verbleibende Dauer der laufenden Vertragsperiode zeitanteilig verrechnet.

Die zusätzlich gebuchten Einheiten werden anschliessend Bestandteil der Berechnungsgrundlage der folgenden Vertragsperiode.

Eine Reduktion der vereinbarten Benutzer-, Lizenz-, Modul- oder sonstigen Nutzungseinheiten während einer laufenden Vertragsperiode begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion bereits geschuldeter Gebühren.

Eine Reduktion wird grundsätzlich auf Beginn der nächsten Vertragsperiode wirksam und muss spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode mitgeteilt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Verfügbarkeit und Wartung

Die Anbieterin betreibt ihre digitalen Dienste mit angemessener fachlicher und technischer Sorgfalt.

Eine hundertprozentige, jederzeit unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein separates Service Level Agreement abgeschlossen wurde.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Softwareupdates, technische Störungen, Netzwerk- oder Internetausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Schnittstellenänderungen sowie Störungen oder Änderungen bei Drittanbietern entstehen.

Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.

11. Support

Der Umfang des Supports richtet sich nach dem gebuchten Produkt, der Offerte oder einer individuellen Supportvereinbarung.

Allgemeiner Produktsupport umfasst grundsätzlich Unterstützung bei Fragen zur bestimmungsgemässen Verwendung der bestehenden Lösung.

Nicht automatisch im laufenden Support enthalten sind insbesondere individuelle Weiterentwicklungen, neue Funktionen, umfangreiche Datenbereinigungen, zusätzliche Datenmigrationen, neue Integrationen oder Automatisierungen, zusätzliche Schulungen, umfangreiche Prozessberatung sowie Arbeiten an Systemen Dritter.

Für Reaktions- oder Behebungszeiten bestehen keine garantierten SLA-Werte, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

12. Preise

Massgebend sind die Preise der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Wird ein Abonnementpreis als monatlicher Betrag ausgewiesen, handelt es sich bei einem Jahresvertrag um die Berechnungsgrundlage für die entsprechende Jahresgebühr.

13. Abrechnung

Wiederkehrende Abonnementgebühren werden grundsätzlich für die jeweilige Vertragsperiode von zwölf Monaten im Voraus verrechnet.

Einmalige Kosten, insbesondere für Einrichtung, Onboarding, Konfiguration, Datenmigration, Schulung, Entwicklung, Integration oder Projektleistungen werden gemäss Offerte oder individueller Vereinbarung verrechnet.

Bereits erbrachte oder verbindlich bestellte einmalige Leistungen bleiben auch dann geschuldet, wenn der Kunde das damit verbundene Abonnement später beendet.

14. Zusätzliche Leistungen und Change Requests

Leistungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können separat verrechnet werden.

Dies betrifft insbesondere zusätzliche Anforderungen, individuelle Anpassungen, neue Schnittstellen, zusätzliche Schulungen, Datenbereinigungen oder Migrationen, nachträglich veränderte Anforderungen, Mehraufwand aufgrund ungeeigneter oder unvollständiger Kundendaten sowie Arbeiten an Fremdsystemen.

Zusätzlicher Aufwand wird nach Möglichkeit vorgängig mit dem Kunden abgestimmt und nach dem vereinbarten oder zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stunden- beziehungsweise Tagessatz verrechnet.

15. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen.

Angemessene, durch den Zahlungsverzug verursachte Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten können zusätzlich verrechnet werden.

Bleibt eine fällige Rechnung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist unbezahlt, kann die Anbieterin die weitere Leistungserbringung beziehungsweise den Zugang zu betroffenen kostenpflichtigen Diensten vorübergehend einschränken oder sperren.

Eine solche Sperrung beendet den Vertrag nicht, verschiebt das Vertragsende nicht und entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten.

16. Preisänderungen

Die Anbieterin kann Preise wiederkehrender Leistungen für zukünftige Vertragsperioden anpassen.

Preisänderungen werden grundsätzlich erst mit Beginn einer neuen Vertragsperiode wirksam.

Die Anbieterin informiert den Kunden grundsätzlich so frühzeitig, dass dieser den Vertrag noch unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beenden kann.

Wird eine Preiserhöhung erst nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist mitgeteilt, erhält der Kunde hinsichtlich der betroffenen Leistung ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung. Dieses Recht ist innert 30 Tagen nach Mitteilung auszuüben.

Kein solches Kündigungsrecht besteht insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Steuern oder Abgaben, zusätzlich bestellten Benutzern, Modulen oder Leistungen sowie individuell vereinbarten Änderungen.

17. Einrichtung, Onboarding und Datenmigration

Soweit Einrichtung, Onboarding oder Datenmigration Bestandteil des Auftrags sind, stellt der Kunde die hierfür benötigten Daten und Informationen vollständig, korrekt und in einem geeigneten Format zur Verfügung.

Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte Ausgangsdaten vollständig auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu kontrollieren.

Fehler, Dubletten, Unvollständigkeiten oder sonstige Mängel in vom Kunden bereitgestellten Ausgangsdaten fallen in dessen Verantwortungsbereich, sofern die Anbieterin diese nicht selbst verursacht hat.

Dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann separat verrechnet werden.

18. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten, Informationen, Inhalte, Zugänge, Schnittstellen, Freigaben, Entscheidungen und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden können zu entsprechenden Verschiebungen von Projekt- und Lieferterminen führen.

Dadurch verursachter zusätzlicher Aufwand kann separat verrechnet werden.

19. Projektleistungen, Webseiten, Automatisierungen und Integrationen

Der konkrete Leistungsumfang individueller Projekte ergibt sich aus der jeweiligen Offerte beziehungsweise Projektvereinbarung.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten, Dokumente, Software und sonstige Inhalte rechtmässig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Soweit ein Wartungs- oder Supportzeitraum Bestandteil eines Projekts ist, umfasst dieser lediglich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

Neue Funktionen, neue Inhalte, wesentliche gestalterische Änderungen oder neue technische Anforderungen stellen grundsätzlich Zusatzleistungen dar.

20. Abnahme von Projektleistungen

Nach Fertigstellung einer Projektleistung oder eines vereinbarten Projektabschnitts erhält der Kunde Gelegenheit zur Prüfung.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie ausdrücklich freigibt, produktiv verwendet oder innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung keine konkreten wesentlichen Mängel in Textform meldet.

Nicht wesentliche Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung ohne unangemessene Verzögerung mitzuteilen.

21. Zeiterfassung, Einsatzplanung und betriebliche Entscheidungen

Softwarefunktionen für Zeiterfassung, Arbeitsrapporte, Einsatzplanung, Abwesenheiten, Kapazitätsplanung oder vergleichbare Prozesse dienen der technischen Unterstützung des Kunden.

Der Kunde bleibt als Arbeitgeber beziehungsweise verantwortliches Unternehmen insbesondere verantwortlich für die korrekte Konfiguration und Nutzung, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Anforderungen, die Prüfung erfasster Arbeitszeiten, Personalentscheidungen, Lohnabrechnungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

Die Software ersetzt keine arbeitsrechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

22. Inventarwerte, Abschreibungen und Berichte

Von der Software berechnete Werte, Abschreibungen, Reports oder Auswertungen dienen der betrieblichen Unterstützung.

Sie ersetzen keine buchhalterische, steuerliche oder revisionsrechtliche Prüfung.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, steuerlich, buchhalterisch oder regulatorisch relevante Werte vor deren verbindlicher Verwendung angemessen zu prüfen.

23. Suchmaschinen, Plattformen, Marketing und KI

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Suchmaschinenoptimierung, Local SEO, Unternehmensverzeichnissen, Bewertungen, sozialen Netzwerken, KI-Systemen oder vergleichbaren Plattformen besteht keine Garantie für bestimmte Rankings, Platzierungen, Reichweiten, Bewertungen, Leads, Verkäufe, Umsätze oder andere wirtschaftliche Ergebnisse.

Externe Plattformen und Anbieter können ihre Algorithmen, Richtlinien, Schnittstellen und Darstellungsformen jederzeit ändern.

Solche Änderungen liegen ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Anbieterin.

KI-generierte Inhalte können unvollständig oder fehlerhaft sein. Soweit Inhalte dem Kunden vor Veröffentlichung zur Prüfung vorgelegt werden, ist dieser für die abschliessende inhaltliche Prüfung und Freigabe verantwortlich.

24. Drittanbieter und Schnittstellen

Für die Leistungserbringung können Dienste und Systeme Dritter eingesetzt oder angebunden werden.

Die Anbieterin hat keinen vollständigen Einfluss auf Änderungen, Störungen, Abschaltungen, Preisänderungen, Nutzungslimits oder technische Anpassungen solcher Drittanbieter.

Für Beeinträchtigungen, die ausschliesslich im Verantwortungsbereich eines unabhängigen Drittanbieters entstehen und von der Anbieterin trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können, haftet die Anbieterin im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.

Eine eigene Pflichtverletzung der Anbieterin, insbesondere bei einer von ihr zu verantwortenden Auswahl, Konfiguration oder Integration, wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Kostenpflichtige Drittanbieter-Lizenzen und Dienstleistungen trägt der Kunde, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

25. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Die Anbieterin bearbeitet Personendaten gemäss dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt ergänzend der zwischen den Parteien einbezogene Auftragsbearbeitungsvertrag («AVV») einschliesslich seiner Anlagen.

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm veranlassten Bearbeitung von Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferanten- und sonstigen Personendaten verantwortlich.

26. Kundendaten

Durch die Nutzung der Dienste erhält die Anbieterin keine weitergehenden Rechte an Kundendaten als diejenigen, die zur Erbringung, Sicherung und vertragsgemässen Weiterentwicklung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

Der Kunde beziehungsweise die jeweils berechtigten Personen behalten ihre Rechte an den bereitgestellten Daten.

Die Anbieterin darf irreversibel anonymisierte oder ausreichend aggregierte technische Informationen verwenden, soweit daraus kein Personen- oder Kundenbezug mehr hergestellt werden kann.

27. Vertragsende, Datenexport und Löschung

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Daten, die er nach Vertragsende weiterhin benötigt, rechtzeitig zu exportieren oder deren Herausgabe mit der Anbieterin zu vereinbaren.

Nach Vertragsbeendigung werden Kundendaten nach Massgabe des AVV und dessen Anlage 2 - Lösch- und Aufbewahrungskonzept, gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und individueller Vereinbarungen behandelt.

Soweit eine technische Exportfunktion vorhanden ist, kann der Kunde diese bis zum Ende des Vertragsverhältnisses nutzen.

Ein besonderer Datenexport, eine Migration oder eine sonstige Aufbereitung durch die Anbieterin kann separat verrechnet werden, sofern sie nicht Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist.

28. Datensicherheit und Backups

Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von ihr betriebenen Systeme und bearbeiteten Daten.

Eine absolute Sicherheit vor sämtlichen Cyberangriffen, Ausfällen oder Datenverlusten kann nicht garantiert werden.

Betriebliche Sicherungskopien der Anbieterin dienen primär der Wiederherstellung ihrer Dienste und ersetzen keine gesetzlich oder betrieblich notwendige Archivierung durch den Kunden.

Für Daten, die ausschliesslich in Systemen des Kunden oder durch ihn verwalteten Drittanbietersystemen liegen, ist der Kunde für eine angemessene Datensicherung verantwortlich.

29. Immaterialgüter- und Nutzungsrechte

Sämtliche Rechte an SaaS-Produkten, Software, Quellcode, Systemarchitekturen, Datenbankstrukturen, Frameworks, Standardmodulen, Vorlagen, Methoden, allgemeinen Automatisierungsbausteinen und technischem Know-how verbleiben bei der Anbieterin beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält daran ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.

Bei individuell für einen Kunden erstellten Webseiten, Dokumenten, Designs oder sonstigen kundenspezifischen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht am konkret für ihn erstellten Endergebnis, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Generische Bestandteile, wiederverwendbare Module, Frameworks, Methoden und Know-how verbleiben bei der Anbieterin.

Eine Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien, Rohdateien oder internen Entwicklungswerkzeugen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Rechte an Drittsoftware und sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

30. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, organisatorische und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei nachweislich rechtmässig bekannt waren, rechtmässig von Dritten bezogen wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

31. Gewährleistung und Mängelbehebung

Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der nach Art und Umfang des jeweiligen Vertrages angemessenen Sorgfalt.

Mängel sind möglichst rasch und nachvollziehbar mitzuteilen.

Die Anbieterin erhält zunächst Gelegenheit, einen von ihr zu verantwortenden und reproduzierbaren Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben.

Eine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit, hundertprozentige Verfügbarkeit, bestimmte Einsparungen, Umsatzsteigerungen oder andere wirtschaftliche Ergebnisse besteht nicht, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

32. Haftung

Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Soweit ein vollständiger Ausschluss im konkreten Fall nicht zulässig oder nicht durchsetzbar sein sollte, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren direkten Schaden beschränkt.

Bei wiederkehrenden Leistungen ist diese Haftung, soweit gesetzlich zulässig, maximal auf die vom Kunden für die unmittelbar betroffene Leistung während der letzten zwölf Monate bezahlten Gebühren beschränkt.

Bei einmaligen Projektleistungen ist sie entsprechend auf das Honorar der unmittelbar betroffenen Projektleistung beschränkt.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Anbieterin bei leichter Fahrlässigkeit nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrüche, Produktionsausfälle, Reputationsschäden oder mittelbare Ansprüche Dritter.

Keine Haftung besteht im gesetzlich zulässigen Umfang für Schäden aufgrund vertragswidriger Nutzung, falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden, unzureichend geschützter Zugangsdaten, eigenmächtiger Änderungen des Kunden oder Dritter, Verletzungen von Mitwirkungspflichten oder Ereignissen ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

33. Höhere Gewalt

Keine Vertragspartei haftet für eine verspätete oder unterbliebene Vertragserfüllung, soweit diese durch Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht wird.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, grossflächige Strom- oder Netzwerkausfälle, Krieg, Unruhen, behördliche Massnahmen, Streiks, grossflächige Kommunikationsstörungen oder schwerwiegende Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen gehören.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich und bemüht sich um eine angemessene Wiederaufnahme der Leistung.

34. Projektabbruch

Bricht der Kunde ein begonnenes Projekt vor Abschluss ab, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich eingegangene externe Kosten zu bezahlen.

Nachweislich für das Projekt reservierte und aufgrund eines kurzfristigen Abbruchs nicht anderweitig einsetzbare Kapazitäten können verrechnet werden, soweit dies individuell vereinbart wurde oder unter den konkreten Umständen angemessen ist.

35. Ausserordentliche Vertragsbeendigung und Sperrung

Die Anbieterin kann einen Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen beziehungsweise betroffene Leistungen vorübergehend sperren.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei rechtswidriger Nutzung, erheblicher Sicherheitsgefährdung, schwerwiegender Vertragsverletzung, Missbrauch der Systeme oder erheblichem Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Nachfrist vorliegen.

Soweit keine sofortige Massnahme zum Schutz der Anbieterin, anderer Kunden oder Dritter erforderlich ist, erhält der Kunde vorgängig Gelegenheit, die Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist zu beheben.

36. Stornierung von Terminen und Schulungen

Vereinbarte Workshops, Schulungen und andere fest reservierte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos verschoben oder storniert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei späterer Stornierung beziehungsweise Nichterscheinen können bis zu 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet werden, soweit die reservierte Zeit nicht anderweitig eingesetzt werden konnte.

Bereits angefallene Reise-, Drittanbieter- oder externe Kosten bleiben geschuldet.

37. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich für zukünftige Vertragsabschlüsse.

Bei laufenden Vertragsverhältnissen kann die Anbieterin die AGB aus sachlichen Gründen anpassen, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen des Leistungsmodells.

Wesentliche Änderungen werden dem Kunden vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

Änderungen, welche den Kunden wesentlich benachteiligen, werden grundsätzlich erst auf die nächste Vertragsperiode wirksam.

Ist eine wesentliche Änderung während einer laufenden Vertragsperiode erforderlich und für den Kunden nachteilig, erhält dieser ein angemessenes ausserordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der betroffenen Leistung.

Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen können durch eine Änderung dieser AGB nicht einseitig geändert werden.

38. Übertragung des Vertrags

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorgängige Zustimmung der Anbieterin nicht auf Dritte übertragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Die Anbieterin kann das Vertragsverhältnis im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Umstrukturierung oder Übertragung des entsprechenden Geschäftsbereichs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

39. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

40. Mitteilungen

Vertragliche Mitteilungen können, soweit keine zwingende gesetzliche Form vorgeschrieben oder individuell etwas anderes vereinbart wurde, in Textform erfolgen.

Als Textform gelten insbesondere E-Mail sowie andere dauerhaft nachvollziehbare elektronische Kommunikationsformen.

41. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Soweit anwendbar wird das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausgeschlossen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der gemeinsamDIGITAL GmbH.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Vertragsfassung der gemeinsamDIGITAL GmbH · Version 3.0 · Stand 25. September 2026